Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein – das schreibt das Gesetz vor. Genau deshalb hat sich eine eigene Sprache entwickelt, in der Lob und Kritik in scheinbar freundliche Sätze verpackt werden. Wer sie nicht kennt, übersieht leicht eine versteckte Abwertung.
Die Notenskala der Zeugnissprache
Die entscheidende Formel betrifft die Zufriedenheit. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht einer Eins, „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ einer Zwei. Fehlt das „stets“ oder das „vollsten“, sinkt die Note. „Zu unserer Zufriedenheit“ ohne Steigerung ist bereits ein befriedigendes Ergebnis – und damit ein Warnsignal.
Worauf Sie besonders achten sollten
- Die Schlussformel: Fehlt das Bedauern über das Ausscheiden und der Dank, fehlt die Wertschätzung.
- Das Verhalten: Die Reihenfolge der Genannten verrät, wem Loyalität galt. Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, kann das ein Hinweis sein.
- Auffällige Auslassungen: Was nicht erwähnt wird, obwohl es zur Stelle gehört, wirkt wie eine bewusste Lücke.
Was Sie tun können
Wer ein zu schwaches Zeugnis erhält, hat Anspruch auf eine wohlwollende und der Wahrheit entsprechende Beurteilung. Oft genügt ein sachliches Gespräch, um eine Formulierung zu korrigieren. Wichtig ist, konkrete Passagen zu benennen, statt allgemein Unzufriedenheit zu äußern.
Verlassen Sie sich nicht allein auf das Gesamturteil. Ein Zeugnis ergibt erst im Zusammenspiel von Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbewertung sowie Schlussformel ein stimmiges Bild. Lesen Sie es früh nach dem Erhalt – spätere Korrekturen sind deutlich schwerer durchzusetzen.